Nachweis

Sachkundenachweis für den Hund

Sofern Sie Halter von einem Hund sind, der voraussichtlich größer als 40cm oder schwerer als 20kg wird, sind Sie verpflichtet, einen Sachkundenachweis für den Hund bei dem Ihnen zuständigen Ordnungsamt vorzulegen. Mit diesem sogenannten „Hundeführerschein“ belegen Sie als Hundehalter, dass Sie über eine grundlegende Kenntnis über Hunde und deren Haltung verfügen.

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Der „Hundeführerschein“ ist bei einigen Rassen Pflicht

Je nach Hundegesetz ist der Sachkundenachweis für Hunde häufig Voraussetzung für die Erlaubnis zur Haltung bestimmter Hunderassen. Den Sachkundenachweis für den Hund erhalten Sie, sobald Sie eine entsprechende Prüfung abgelegt haben. Sie können sich auf der Seite der Tierärztekammer Westfalen-Lippe unter folgendem Link auf die Fragen für den Sachkundenachweis für den Hund vorbereiten:

Bei uns im Haus

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese Sachkundeprüfung für den Hund direkt in unseren Räumlichkeiten abzulegen. Die Prüfung für den Hundeführerschein wird bei uns von Frau Große Kreul abgenommen und erfolgt nach Terminabsprache.

Beratung

Fragen zum Sachkundenachweis für den Hund?

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen zum Sachkundenachweis für den Hund oder bezüglich einer Terminvereinbarung für die Prüfung.

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